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Patienteninfo

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Ärztliche Verordnung
Bewilligung

  • Diese Verordnung bringen Sie zur Bewilligung entweder persönlich zu Ihrer Krankenkasse oder wir veranlassen dann die Bewilligung für Sie. Bitte nehmen Sie Ihre Verordnung sowie etwaige Befunde, Röntgenbilder etc. zu Ihrer ersten Behandlung mit.

  • Im Verordnungssystem der Krankenkassen sind alle physiotherapeutischen Techniken unter dem Begriff „Heilgymnastik“ zusammengefasst. Dies inkludiert somit sowohl passive Techniken (Manuelle Mobilisationen, Massagetechniken, Triggerpunktbehandlungen, Nervenmobilisationen,…) als auch aktive Übungstherapie .

Kosten

  • Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Bank einzahlen. Nach Überweisung des gesamten Betrages können Sie die Honorarnote, die Verordnung sowie die Zahlungsbestätigung (nur Originale) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, wird diese den Differenzbetrag übernehmen.

Terminabsagen

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorher – nicht fristgerecht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt. 

Parkplätze

  • Vor dem Gebäude sind ausreichend kostenlose Parkplätze vorhanden.

  • Therapieräumlichkeiten alle Barrierefrei zu erreichen (auch für Rollstuhlfahrer und Kinderwägen)

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